FSA – Steuerung

Für einen sicheren und rauchfreien übergreifenden Brandabschnitt.

Feststellanlagen sorgen dafür, dass Feuerschutzabschlüsse offen gehalten werden, aber bei einem Brand oder bei Rauchentwicklung sicher schließen. Eine Feststellanlage benötigt in Deutschland eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Die DIN 14677 schreibt vor, dass Rauchschalter mit Verschmutzungskompensation (wie der ORS 142), spätestens nach 8 Jahren zu ersetzen sind um die volle Funktionalität der Feststellanlage zu gewährleisten.

Schließen von Brandabschnitten bei Rauchentwicklung

Brandabschnitte verhindern das Ausbreiten von Rauch und Feuer.

Eine Feststellanlage besteht aus mindestens einem Brandmelder, einer Auslöse- und Feststellvorrichtung und einer Energieversorgung. Aufgrund der Komplexität der Anlage ist es unbedingt notwendig sie regelmäßig zu warten.

Feststellanlagen werden an Rauch- und Feuerschutztüren und Toren eingesetzt. Der Einsatz in unterschiedlichen Anwendungen verlangt jedoch individuelle Zusatzelemente.

Die neuen Regeln

  1. Die Instandhaltung von Feststellanlagen ist definiert . Unter dem Begriff Instandhaltung versteht man die regelmäßige Inspektion, Wartung und Instandsetzung einer Feststellanlage. Die DIN 14677 gibt die zeitlichen Intervalle wie auch die benötigte Qualifikation für die Umsetzung der Maßnahmen vor.
  2. Fixe Tauschzyklen für Brandmelder. Die DIN 14677 gibt die zeitlichen Intervalle wie auch die benötigte Qualifikation für die Umsetzung der Maßnahmen vor. In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass Feststellanlagen bereits mehr als 20 Jahre in Betrieb sind oder nicht nicht regelmäßig gewartet werden. Damit sind weder der Stand der Technik noch die volle Funktionsfähigkeit der Feststellanlage sichergestellt. Die gefährliche Folge im Brandfall – kein Schutz von Menschenleben und Sachwerten.
  3. Neue Chancen. Durch die konkrete Definition von Art und Umfang der Instandhaltung haben Sie eine fundierte Grundlage für Ihren Service als Instandhalter. Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite. Denn nur nur unsere Fachkräfte für Feststellanlagen sind zukünftig für die Instandhaltung und damit zum Service berechtigt.

Gesetzliches

Bevor es brennt … Kommen Sie gleich Ihrer Pflicht nach

Gemäß der gesetzlichen Rauchwarnmelderpflicht sind Sie als Bauherr, Eigentümer oder Vermieter von Häusern/ Wohnungen verpflichtet Rauchwarnmelder zu installieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese zu jeder Zeit betriebsbereit und funktionsfähig sind. Ansonsten haften Sie im Schadensfall!

Im März 2011 wurde die DIN 14677 erstmalig veröffentlicht. Sie ergänzt die bisherigen Vorgaben des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) für den Betrieb und die Instandhaltung von Feststellanlagen. Nach ihrer Überarbeitung ist die DIN 14677 im August 2018 in zwei Teilen neu erschienen. Hekatron Brandschutz beantwortet wichtige Fragen zu Gültigkeit, Akzeptanz, Qualifikation, Instandhaltung und Austauschzyklen.